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1247. Mai 3. Brünn.

5. non. Maji.

Derselbe verleiht den Bürgern von Freudenthal zur Herstellung ihrer durch die Tartaren grösstentheils zerstörten Stadt auf 25 Jahre den Zoll, welchen die Kaufleute, die aus Polen (Schlesien) nach Olmütz gehen, in Kirnow (Jägerndorf) und Freudenthal entrichten, doch ohne Störung der Strasse über Troppau, dazu von den Silbergruben in Benesove (Bennisch) nach deren Wieder herstellung den fünften Stollen ausgenommen den Zehnten.

Zeugen wie in No. 655.


C. d. Morav. III. 72 aus einer Troppauer Kopie des XV. Jahrb. (in der Ueberschrift irrthümlich IV non. statt V non.). Erben I. 546.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.